Leistungen der Krankenkassen
In Deutschland ist der Markt an Behandlungsleistungen für den Laien sehr unterübersichtlich. In Deutschland gibt es die Arzneimittel-Richtlinie, die unter anderem darstellt, welche Arzneimittel nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen verordnet werden dürfen. Darunter fallen zum Beispiel apothekenpflichtige Mittel, sogenannte OTC-Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind, oder auch Lifestyle-Produkte. Auch wenn der therapeutische Nutzen nicht nachgewiesen ist und die Kosten für die Arzneimittel unwirtschaftlich sind, werden diese innerhalb der Arzneimittel-Richtlinie nicht verschrieben. Bei der Übernahme der Kosten zu alternativmedizinischen Behandlungen und Medikamenten gibt es große Unterschiede zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Die homöopathischen Anwendungen in Deutschland werden zum Beispiel von den privaten Krankenkassen in der Regel bezahlt. Problemloser ist eine Kostenzusage auch bei privaten Krankenzusatzversicherungen, die teils viele alternativmedizinische Behandlungen voll übernehmen. Bei einigen Versicherungen kann es auch sein, dass man einen Selbstbehalt zahlen muss. Viele der Zusatzversicherungen übernehmen zwischen 80-90 Prozent der alternativmedizinischen Behandlungen. Welche alternativmedizinischen Behandlungsformen bezahlt werden, kann man bei den Versicherungen nachfragen. Grundsätzlich sollte man bei privaten Krankenversicherungen immer die Leistungen genau analysieren und sich eine Versicherung suchen, die auch zu dem individuellen Vorstellungen passt. Wenn man gesetzliche versichert ist, dann sollte man sich über eine Krankenzusatzversicherung Gedanken machen, die dann ggf. solche Arzneien übernimmt.
Teils übernehmen auch die gesetzlichen Krankenkassen, meist durch Zuschüsse, alternativmedizinische Anwendungen. In den letzten Jahren vor der Gesundheitsreform haben einige Krankenkassen solche Leistungen gestaltet, um ihren Mitgliedern besondere Angebote zu unterbreiten. Durch die Gesundheitsreform wird sich auch hier sicherlich einiges ändern. Grundsätzlich braucht man in Deutschland einen Vertragsarzt, der zum Beispiel Naturheilkunde oder die Homöopathie als Zusatzbezeichnung führt, damit man gute Chancen für eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen hat. Hat man zum Beispiel einen Arzt mit der homöopathischen Qualifikation gefunden, so wird eine Teilnahmeerklärung unterzeichnet, die vor allem auf Grund des höheren Zeitaufwandes und den nötigen Kassenleistungen zwischen Arzt, Patient und Krankenkasse vertraglich vereinbart wird. In der Regel übernimmt die Krankenkasse aber nicht die homöopathischen Arzneimittel. Was auf die Homöopathie als besondere Therapieform häufig zutrifft, muss allerdings bei anderen alternativmedizinischen Disziplinen nicht unbedingt der Fall sein. Es gibt je nach Krankenkasse mehr oder weniger anerkannte Naturheilverfahren, die meistens mittels individueller Einzelfallentscheidung geprüft werden. Der Vertragsarzt, zum Beispiel für Naturheilkunde, kann hierzu die nötigen Fragen beantworten.
Wer generell die Naturheilkunde bevorzugt, sollte sich über private Zusatzversicherungen informieren. Private Krankenkassen bezahlen bei gängigen Naturheilverfahren auch oft die Kosten bei Heilpraktikern. Man sollte hier die geeigneten Tarife auswählen. Teils werden Zuschüsse bei Heilpraktikerbehandlungen auch Beamten bezahlt. In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Heilpraktikerbehandlungen. Vereinzelt gibt es aber Zuschüsse über Bonusprogramme. Grundsätzlich lohnt es sich immer bei den Krankenkassen bezüglich des Leistungskataloges nachzufragen.
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